1)
Unsere
Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers.
Sie sind unverbindlich, freibleibend
und provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Provision, ansonsten bei Kauf
7,14 % incl. MwSt. der Kaufpreissumme, bei Mieten von Wohnräumen 2 Monatskaltmieten, bei Miete
von Geschäftsräumen 3 Monatskaltmieten, bei Pacht 3 Monatsanteile der
Jahrespacht jeweils inkl. der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen
Mehrwertsteuer. Die Provision ist zahlbar und fällig bei eventuellen
Vertragsabschluß bzw. Abschluss des Miet- / Pachtvertrages. Wird anstelle eines
Kaufvertrages zunächst eine notarielle Kaufofferte abgegeben oder wird der
Vertrag unter einer Bedingung geschlossen, deren Erfüllung nur von dem
Kaufinteressenten abhängt, so ist dieser verpflichtet, ein Drittel der
Provision zu zahlen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2)
Der
Empfänger unserer Angebote ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns den tatsächlich
wirkenden Makler zu nennen und uns zu diesen herbei zuziehen. Dabei ist jeder
Nachweis einer Vermittlung gleichzusetzen. Unsere Angebote und mitgeteilten
Informationen sind ausdrücklich nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen
ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben
werden. Jede unbefugte Verlautbarung oder Weitergabe unserer Angebote an Dritte,
auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Offertennehmers, haben für diesen
Schadenersatzforderungen in voller Höhe der entgangenen Provision zur Folge und
werden durch uns in Rechnung gestellt.
3)
Der
Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf
Grund auflösender Bedingungen erlischt. das gleiche gilt, wenn der Vertrag
aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus
anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Spätere
Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
4)
Sind
unsere Angebote bereits von anderer Seite unterbreitet worden, oder werden darüber
bereits Verhandlungen geführt, ist uns dies schriftlich mitzuteilen. Erfolgt
derartige Mitteilung später als drei Tage für Offertennehmer in Berlin, für
auswärtige Offertennehmer sechs Tage, so gilt der Nachweis als durch uns
erfolgt.
5)
Die
Provision ist zu zahlen nach dem im Vertrag festgesetzten effektiven Kaufpreis,
einschließlich etwa zu übernehmender Belastungen. Wird anstelle eines
Kaufvertrages zunächst eine notarielle Kaufofferte abgegeben, oder wird der
Vertrag unter einer Bedingung geschlossen, deren Erfüllung nur von dem
Kaufinteressenten abhängt, so ist dieser verpflichtet, ein Drittel der
Provision zu zahlen.
6)
Schließt
der Empfänger dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab, so ist
gleichfalls die vereinbarte Provision zu zahlen. Wird von dem Offertennehmer, über
von uns angebotene Objekte innerhalb einer Frist von zwei Jahren, ein von
unserem Angebot abweichender Vertrag geschlossen, der jedoch wirtschaftlich zu
dem vom Interessenten beabsichtigten Ergebnis führt, ihm also insbesondere
wirtschaftlich das Eigentum an dem angebotenen Objekt verschafft, so ist dieser
ebenfalls provisionspflichtig. Das gleiche gilt für einen Erwerb des Objektes
im Wege der Zwangsvollstreckung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen.
7)
Abweichende
Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Ist ein Teil unserer
Geschäftsbedingungen unwirksam, bewirkt es nicht die Wirksamkeit der übrigen.
Berlin, 12.11.2007