Geschäftsbedingungen der BWF GmbH
                             

1) Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers.

Sie sind unverbindlich, freibleibend und provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Provision, ansonsten bei Kauf 7,14 % incl. MwSt. der Kaufpreissumme, bei Mieten von Wohnräumen 2 Monatskaltmieten, bei Miete von Geschäftsräumen 3 Monatskaltmieten, bei Pacht 3 Monatsanteile der Jahrespacht jeweils inkl. der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer. Die Provision ist zahlbar und fällig bei eventuellen Vertragsabschluß bzw. Abschluss des Miet- / Pachtvertrages. Wird anstelle eines Kaufvertrages zunächst eine notarielle Kaufofferte abgegeben oder wird der Vertrag unter einer Bedingung geschlossen, deren Erfüllung nur von dem Kaufinteressenten abhängt, so ist dieser verpflichtet, ein Drittel der Provision zu zahlen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2)  Der Empfänger unserer Angebote ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns den tatsächlich wirkenden Makler zu nennen und uns zu diesen herbei zuziehen. Dabei ist jeder Nachweis einer Vermittlung gleichzusetzen. Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausdrücklich nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede unbefugte Verlautbarung oder Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch an Vollmacht- oder Auftraggeber des Offertennehmers, haben für diesen Schadenersatzforderungen in voller Höhe der entgangenen Provision zur Folge und werden durch uns in Rechnung gestellt.

3)  Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt. das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.

4)  Sind unsere Angebote bereits von anderer Seite unterbreitet worden, oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, ist uns dies schriftlich mitzuteilen. Erfolgt derartige Mitteilung später als drei Tage für Offertennehmer in Berlin, für auswärtige Offertennehmer sechs Tage, so gilt der Nachweis als durch uns erfolgt.

5)  Die Provision ist zu zahlen nach dem im Vertrag festgesetzten effektiven Kaufpreis, einschließlich etwa zu übernehmender Belastungen. Wird anstelle eines Kaufvertrages zunächst eine notarielle Kaufofferte abgegeben, oder wird der Vertrag unter einer Bedingung geschlossen, deren Erfüllung nur von dem Kaufinteressenten abhängt, so ist dieser verpflichtet, ein Drittel der Provision zu zahlen.

6)  Schließt der Empfänger dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab, so ist gleichfalls die vereinbarte Provision zu zahlen. Wird von dem Offertennehmer, über von uns angebotene Objekte innerhalb einer Frist von zwei Jahren, ein von unserem Angebot abweichender Vertrag geschlossen, der jedoch wirtschaftlich zu dem vom Interessenten beabsichtigten Ergebnis führt, ihm also insbesondere wirtschaftlich das Eigentum an dem angebotenen Objekt verschafft, so ist dieser ebenfalls provisionspflichtig. Das gleiche gilt für einen Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsvollstreckung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen.

7)  Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Ist ein Teil unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, bewirkt es nicht die Wirksamkeit der übrigen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.

                                                                                                                                                                Berlin, 12.11.2007