Eigentumswohnung
im Dachgeschoss

im Sanierungsgebiet
Berlin
Prenzlauer Berg
Danziger Straße 126

Kaufpreise  €  211.613 €

 

Das Wohnhaus in der Danzigerstraße  befindet sich in ausgezeichneter Lage gleich neben dem Kollwitzplatz, wo die Malerin, Grafikerin und Bildhauerin Käthe Kollwitz von 1891 bis 1943 lebte. Die Gegend gehört derzeit zu den besten Ecken im innerstädtischen Bereich und rangiert gleich nach dem Potsdamer Platz und dem Gendarmenmarkt. Die Gegend ist einzigartig in ihrer Ausstrahlung. Zahlreiche Cafés und kulturelle Einrichtungen laden zum Verweilen ein. Doch nicht nur die Umgebung, auch die Häuser sind gekennzeichnet von einen ganz individuellen Flair. Nicht nur im gehobenen, selbst im oberen Preissegment ist die Käufernachfrage enorm. Verkehrsanbindungen und Infrastruktur sind sehr gut.

Mit der 11. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 25. Oktober 1995 hat der Senat von Berlin das Gebiet zum Sanierungsgebiet erklärt. Damit besteht für die Erwerber der Wohnungen aus dem Altbestand die Möglichkeit einer Sonderabschreibung gemäß  § 7 EStG oder § 10 f EStG 
Das Wohnhaus in der Danziger Straße  in Berlin-Prenzlauer Berg wurde um 1906 erbaut und liegt auf einem ca. 859 m² großen Grundstück im amtlich festgelegten Sanierungsgebiet „Bötzowstraße“.

Sie treffen mit diesem Objekt aus der Berliner Gründerzeit eine ausgezeichnete Wahl.  Das Objekt ist ein fünfgeschossiger Mauerwerksbau mit zeittypischen Holzbalkendecken. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden nach derzeitigem Planungsstand 29 voll modernisierte Wohnungen und vier neu ausgebaute Dachgeschosswohnungen sowie eine Arztpraxis und eine weitere Gewerbeeinheit mit einer Gesamtwohn- und -nutzfläche von ca. 2.481 m2 entstanden sein. Die Grundrisse wurden in der Planung vom Architekten so verändert, dass durch Abriss und Neubau nichttragender Wände sowie Balkon- und Aufzugsanbauten sehr attraktiver und zeitgemäßer Wohnkomfort entsteht.

Die Eigentumswohnungen werden zu Festpreisen voll modernisiert schlüsselfertig verkauft (s. Baubeschreibung).
Die Bezahlung erfolgt gemäß den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Einmalig: Die Baukunst von 1900.
Freuen Sie sich auf ein besonderes Altberliner
Schmuckstück mit ehrwürdigem Flair.

Die hohen Räume, eine atmende, lebendige Bausubstanz, natürliche Materialien, das gesunde Raumklima, liebevolle Gestaltungsdetails und unnachahmlicher Charme kennzeichnen die typischen Altberliner Wohnhäuser der Gründerzeit.

Bereits in der Ankaufsphase wird jedes unserer Bauvorhaben von Gutachtern, Baufachleuten und Architekten begleitet. Während der Baumaßnahme ist ein Bauleiter ständig zur Qualitätsüberwachung vor Ort und sichert die korrekte und fachmännische Ausführung. Sie als Käufer werden kontinuierlich über den jeweiligen Bautenstand unterrichtet.

Sicherheit durch bonitätsstarke Partner und Festpreise: 
Der Verkauf der Wohnungen
erfolgt zum Festpreis. Damit ist das Risiko der Baukostenüberschreitung für Sie ausgeschlossen. 
Dafür
garantiert Ihr solider Partner mit seiner langjährigen Bauerfahrung.

Erhöhte AfA gem. §§ 7h, 10f , 7 (5) 3c EStG.

Wenn die Immobilie bei Fremdvermietung in einem festgelegten Sanierungsgebiet liegt, sind die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten mit 100% verteilt auf 12 Jahre (8 x 9% und 4 x 7%) gemäß § 7h EStG abzuschreiben.

Bei einer Eigennutzung können die Modernisierungs- und Sanierungskosten zu 90% auf 10 Jahre (10 x 9%) verteilt nach §10f EStG berücksichtigt werden.

Besonderheiten bei neu ausgebauten Dachgeschosswohnungen.
Die neuausgebauten Dachgeschosswohnungen (Nr. 11, 12, 34 und 35) werden steuerlich als Neubau betrachtet, d.h. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne den Anteil für Grund und Boden) werden über 50 Jahre mit jeweils 2,0% abgeschrieben (erstes Jahr zeitanteilig, vgl. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG). Diese Wohnungen haben keine Abschreibung nach 
§ 7h EStG.

Die begünstigungsfähigen Baumaßnahmen müssen zur Anerkennung der Sanierungsgebiets-AfA gem. §§ 7h, 10f EStG nach rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages mit Bauverpflichtung durchgeführt worden sein. Sollte vor rechtskräftigem Abschluss des Wohnungskaufvertrages mit den Baumaßnahmen begonnen worden sein, werden steuerlich nur die nach Kaufvertragsabschluss angefallenen Kosten anerkannt. Weitere Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung entsprechender Werbungskosten ist die Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung durch die zuständige Sanierungsverwaltungsstelle.

Die in der Bescheinigung ausgewiesenen Baukosten stellen jedoch noch nicht die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung dar. Der Bauträger gibt deswegen nach Fertigstellung des Bauvorhabens beim Finanzamt Berlin-Schöneberg eine Feststellungserklärung ab, in der die für die Modernisierung aufgewendeten Baukosten und deren Zuordnung zu den einzelnen Wohnungen dargelegt werden. Das Finanzamt erlässt danach einen Grundlagenbescheid und teilt die steuerlichen Bemessungs- grundlagen darin mit. Es ist üblich, dass die vom Bauträger gemachten Angaben bei einer Außenprüfung überprüft werden. Es kann dabei zu Abweichungen zwischen der Erklärung und den Feststellungen des Finanzamtes kommen.

Wohnungsgröße - Kaufpreis - Courtage

DG, 64,13 m², Kaufpreis   €  211.613 €
Unsere Maklercourtage beträgt 3,57 % inkl. MwSt.
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